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   BGH, 25.07.2019 - AK 36/19   

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https://dejure.org/2019,24583
BGH, 25.07.2019 - AK 36/19 (https://dejure.org/2019,24583)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2019 - AK 36/19 (https://dejure.org/2019,24583)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - AK 36/19 (https://dejure.org/2019,24583)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 89a StGB; § 112 StPO
    Dringender Tatverdacht wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch Ausreise zum Zweck der Unterweisung; Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, § 27 Abs. 1, § 53 Abs. 1 StGB, § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 89a Abs. 1 StGB, § 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 89a Abs. 2a StGB, § 89a Abs. 4 StGB, § 129a Abs. 5 Satz 2, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 30 Abs. 2 StGB, § 129a Abs. 5 Sätze 1 und 2, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 142a Abs. 2 Nr. 2 GVG

  • Wolters Kluwer

    Beschluss über die Fortdauer der Untersuchungshaft; Anklage wege Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a.; Verabredung der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 121 ; StPO § 122
    Beschluss über die Fortdauer der Untersuchungshaft; Anklage wege Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a.; Verabredung der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16

    Urteil wegen (versuchter) Ausreise nach Syrien rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 25.07.2019 - AK 36/19
    Denn der Angeschuldigte reiste aus der Bundesrepublik aus, um sich in Syrien am bewaffneten Jihad zu beteiligen; in der in Aussicht genommenen Beteiligung an Kampfhandlungen, bei denen auch syrische Regierungssoldaten getötet werden sollten, liegt eine hinreichend konkretisierte schwere staatsgefährdende Gewalttat im Sinne von § 89a Abs. 1 StGB (BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102, 105).

    Die nach § 89a Abs. 2a StGB geforderte doppelte Absicht, sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen stattfinden, und dort an Kampfhandlungen teilzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102, 105), lag mithin bei dem Angeschuldigten vor.

  • BGH, 03.04.2019 - StB 5/19

    BGH; Beschwerde (noch nicht vollstreckter Haftbefehl: Erfolg nicht bereits

    Auszug aus BGH, 25.07.2019 - AK 36/19
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, dass die Annahme des Haftgrundes der Flucht durch den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München in seinem Haftbefehl rechtlichen Bedenken begegnet, weil der Angeschuldigte nicht in das Ausland gereist war, um sich der Strafverfolgung zu entziehen, sondern Zweck seiner Ausreise die Begehung von Straftaten im Ausland war, die sodann erst Grundlage seiner Strafverfolgung in Deutschland wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - StB 5/19, NJW 2019, 2105, 2106).
  • OLG München, 29.01.2020 - 8 St 8/19

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Nusra-Front; HTS) -

    Auszug aus BGH, 25.07.2019 - AK 36/19
    Das Oberlandesgericht München hat die Akten auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München gemäß "§§ 121, 122 StPO' mit Beschluss vom 27. Juni 2019 (8 St 8/19) vorgelegt.
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    Die Taten, für welche die Vermögenswerte nach dem sicheren Wissen der Angeklagten verwendet werden sollten, erfüllten die Merkmale einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat des § 89a Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2019 - AK 36/19, juris Rn. 14; vom 7. März 2019 - AK 5/19, juris Rn. 39 f.; vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 10 ff.; Matt/Renzikowski/Henrichs, StGB, 2. Aufl., § 89c Rn. 13; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 89a Rn. 30).
  • BGH, 14.07.2021 - AK 37/21

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    c) Die versuchte Ausreise des Beschuldigten aus der Bundesrepublik Deutschland am 2. Januar 2021 mit dem Ziel, sich im Sudan durch den IS militärisch unterweisen zu lassen und anschließend in Afrika oder Syrien für den IS als militärischer Kämpfer tätig zu werden, führt nach der derzeitigen Beweislage zum dringenden Tatverdacht einer Strafbarkeit wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a Abs. 2a in Verbindung mit Abs. 1 und 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 16, 29; vom 25. Juli 2019 - AK 36/19, juris Rn. 14; vom 13. Juni 2019 - StB 13/19, juris Rn. 20 f., 29, 35 ff.; vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 6 ff.).

    Einer Verfolgungsermächtigung nach § 89a Abs. 4 StGB bedarf es nicht, weil sich der Tatvorwurf auf eine im Inland begangene Tat bezieht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 31; vom 25. Juli 2019 - AK 36/19, juris Rn. 17; vom 13. Juni 2019 - StB 13/19, juris Rn. 41; vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 16).

  • BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20

    Terrorismusfinanzierung (Tathandlung; Sammeln von Vermögenswerten; Absicht zur

    Ebenso wenig ist hier eine abschließende Klärung der vom Senat bisher noch nicht ausdrücklich entschiedenen Frage geboten, inwieweit für die Strafbarkeit nach § 89a Abs. 2a StGB im Falle einer Ausreise zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erforderlich ist, dass in dem Zielstaat Unterweisungen von Personen im Sinne des § 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB erfolgen (vgl. einerseits LK/Engelstätter, StGB, 13. Aufl., § 89a Rn. 131 mwN; andererseits Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 89a Rn. 18; s. auch BT-Drucks. 18/4087 S. 10; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - AK 36/19, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 21.08.2023 - 6 A 3.21

    Vereinsrechtliches Verbot von Ansaar International e. V. bestätigt

    Damit erfüllt die HTS ebenfalls die Voraussetzungen einer Vereinigung nach § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - AK 36/19 - juris Rn. 19).
  • BGH, 05.05.2021 - 3 StR 465/20

    Sukzessive Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    a) Zu den Ausreisetatbeständen des § 89a Abs. 2a StGB ist grundsätzlich eine Beihilfe möglich (BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2019 - AK 53/18, AK 54/18, juris Rn. 36; vom 25. Juli 2019 - AK 36/19, juris Rn. 15; LK/Engelstätter, StGB, 13. Aufl., § 89a Rn. 181 mwN; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 89a Rn. 74; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 89a Rn. 20).
  • BGH, 08.03.2023 - AK 10/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Somit lag auch die nach § 89a Abs. 2a StGB geforderte doppelte Absicht beim Angeschuldigten vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2019 - AK 36/19, juris Rn. 14; vom 13. Juni 2019 - StB 13/19, juris Rn. 37; vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 23 ff).
  • OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20

    Strafbarkeit der Unterstützung des "Islamischen Staats" durch gezielte Förderung

    Eine solche Kämpfertätigkeit S. auf Seiten des IS hätte, wie S. bekannt war, die Begehung von Tötungsdelikten bedeutet, welche dazu geeignet und bestimmt gewesen wären, die Sicherheit und den Bestand S. zu beeinträchtigen (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - AK 36/19; BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 = NJW 2017, 2928).
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